Zinssubvention, Staat

Zinssubvention (interest subsidy)

15.04.2008 - 00:20:39

Zinssubvention (interest subsidy). Der Staat zahlt bestimmten Nachfragern am Finanzmarkt (etwa Betrieben der Rüstungsindustrie; kinderreichen Familien) einen Zuschuss, damit sich diese unter dem herrschenden Marktzinssatz mit Darlehn (in der Regel für Investitionszwecke) eindecken können

Der Staat zahlt bestimmten Nachfragern am Finanzmarkt (etwa Betrieben der Rüstungsindustrie; kinderreichen Familien) einen Zuschuss, damit sich diese unter dem herrschenden Marktzinssatz mit Darlehn (in der Regel für Investitionszwecke) eindecken können. Siehe Niedrigzinspolitik, Zinsknechtschaft, Zinslenkung.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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