Zentralkreditregister, Aufsichtsbehörde

Zentralkreditregister (central credit register)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Bei der jeweiligen Aufsichtsbehörde bzw

Bei der jeweiligen Aufsichtsbehörde bzw. Zentralbank gesammelte Informationen über Kreditausfälle, bankinterne Ratingstufen sowie über die Besicherung der Kredite. -Bei einheitlicher Kreditnehmer-Nummern bietet sich die Vergleichsmöglichkeit des Ratings verschiedener Banken für ein und denselben Kreditnehmer (Benchmarking). Seit Juni 2005 werden auch die Kredite bei ausländischen Banken im Austausch zwischen den jeweiligen Behörden, zunächst im Eurogebiet, erfasst. Die Kreditgeber in den betreffenden Länder erhalten dadurch einen Überblick über die Gesamtverschuldung ihrer Firmenkunden. Fernziel ist eine vollständige Erfassung aller einem Schuldner gewährten Darlehn bei Banken weltweit. Siehe Grosskredite, Netzwerk Euro-Evidenz, Working Group of Credit Registers. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom September 2003, S. 70 f.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

de | boersenlexikon | 16333543 |