Quarantänegeld, Zahlungen

Zahlungen die fällig werden, wenn ein Schiff aus seuchenhygienischen Gründen auf behördliche Anordnung einen Hafen nicht anlaufen darf und auf See ankern muss; siehe § 621 HGB.

15.04.2008 - 00:20:39

Quarantänegeld (quarantine dues)

Zahlungen die fällig werden, wenn ein Schiff aus seuchenhygienischen Gründen auf behördliche Anordnung einen Hafen nicht anlaufen darf und auf See ankern muss; siehe § 621 HGB.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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