BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Zulassung, Aufsichtsrechtlich

Zulassung (admission)

Aufsichtsrechtlich definiert als ein Hoheitsakt gleich welcher Form, welcher die Befugnis verleiht, die Tätigkeit eines Finanzdienstleisters auszuüben. Siehe Erlaubnis, Zulassungspflicht.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen