BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Zertifizierung, Deutschland

Zertifizierung (certification)

In Deutschland in Zusammenhang mit Altersvorsorge- Verträgen die Pflicht entsprechender Anbieter, sich gemäss dem Altersvorsorgeverträge- Zertifizierungsgesetz von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen eine besondere Erlaubnis für diesen Geschäftszweig einzuholen. Siehe Altersvermögensgesetz, Altersvorsorgeverträge, Nominalwertgarantie, Pensionsfonds, Pensionsfonds-Richtlinie. Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 78 f. (mit Tabelle) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin. Zession (assignment, cession) Die Übertragung eines Anspruchs von dem bisherigen Gläubiger auf einen Dritten; also die Abtretung einer Forderung. Grundsätzlich sind alle Forderungen abtretbar; es sei denn, dies wurde vertraglich ausgeschlossen. Siehe Einzug, Geldeintreibung, Hard Claim, Inkassogeschäft, Verbriefung, Verbriefungsstruktur.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen