BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Zahlhaus, Dokumenten

Zahlhaus (pawnshop, hockshop)

In älteren Dokumenten die Benennung für ein Pfandhaus (Pfandleihe, Leihanstalt). -Daneben findet sich auch häufig die Bezeichnung Versatzamt (pawn office), weil vielfach öffentliche Stellen das Pfandleihgeschäft in die Hand nahmen, um Wucher durch gewerbliche Pfandleiher vorzubeugen bzw. diesen abzustellen. Siehe Faustpfand, Pfandleiher.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen