Wildbanngeld auch Wildgeld (hunting payment)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Frühere Abgabe an den Jagdherrn (owner of the hunting ground) für das Recht, (Hoch)Wild jagen zu dürfen. Wildbann = Forstbezirk; Bann = hier: abgegrenztes Herrschaftsgebiet. Siehe Fischpfennig, Jägergeld, Schussgeld, Wassergeld.
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