Wildbanngeld, Wildgeld

Wildbanngeld auch Wildgeld (hunting payment)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Frühere Abgabe an den Jagdherrn (owner of the hunting ground) für das Recht, (Hoch)Wild jagen zu dürfen

Frühere Abgabe an den Jagdherrn (owner of the hunting ground) für das Recht, (Hoch)Wild jagen zu dürfen. Wildbann = Forstbezirk; Bann = hier: abgegrenztes Herrschaftsgebiet. Siehe Fischpfennig, Jägergeld, Schussgeld, Wassergeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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