Wertpapiere, qualifizierte (qualified securities)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Begriff des deutschen Rechtes und in § 20 KWG aufgezählt, nämlich Schuldverschreibungen, die unbedingt rückzahlbar und im Falle der Insolvenz oder Liquidation des Emittenten nicht nachrangig zu bedienen sind, für die an einer Börse täglich ein Börsenpreis festegestellt wird sowie Aktien, die in einen gängigen Aktienindex einbezogen sind.
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