Watchlist, Deutschen

Watchlist (so auch meistens in Deutschen gesagt, seltener Beobachtungsliste)

Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)

Wenn nicht anders definiert in Bezug auf den Finanzmarkt die besondere, gezielte und fortgesetzte Überwachung eines Papiers oder mehrerer Titel durch einen Investor, eines Instituts durch die Aufsichtsbehörde, eines Wertpapiers oder auch eines Staates durch eine Rating-Agentur

Wenn nicht anders definiert in Bezug auf den Finanzmarkt die besondere, gezielte und fortgesetzte Überwachung eines Papiers oder mehrerer Titel durch einen Investor, eines Instituts durch die Aufsichtsbehörde, eines Wertpapiers oder auch eines Staates durch eine Rating-Agentur. In allen Fällen rechnet man mit einer bevorstehender Veränderung wesentlicher Umstände, und in der Regel mit einer Verschlechterung der Gegebenheiten. Siehe Amber Light, Follow-up-Prüfung, Fremdwährungsverschuldung.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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