Wandergewerbegeld (itinerant trade tax)
15.04.2008 - 00:20:39 | ad-hoc-news.de
Eine früher vom Ertrag aus dem Gewerbetrieb im Umherziehen (in der Regel zusätzlich zur Gewerbesteuer) zu entrichtende Abgabe. Ihr Zweck war, den Hausierhandel zum Schutze ansässiger (Handels)Betriebe einzuschränken.
boersenlexikon | 16333368 |

