Waiver-Regelung (waiver rule; waiver = Verzicht[serklärung])
Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)
Im Zuge von Basel-II die Möglichkeit, dass nachgeordnete Kreditinstitute einer Bankengruppe unter bestimmten Voraussetzungen von den Mindestkapitalanforderungen freigestellt werden können. Siehe Eigenkapital, Eigenkapitalquote, aufsichtsrechtliche. Vgl. Monatbericht der Deutschen Bundesbank vom Dezember 2006, S. 74 (Erläuterung der Waiver-Vorschriften nach § 2a KWG).
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