Währungsklausel, Abkommen

Währungsklausel (currency clause)

15.04.2008 - 00:20:39

Währungsklausel (currency clause). In Abkommen die genaue Bezeichnung des jeweiligen Zahlungsmittels, welches der Vertragserfüllung dient

In Abkommen die genaue Bezeichnung des jeweiligen Zahlungsmittels, welches der Vertragserfüllung dient. Siehe Valutaklausel.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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