Währungsklausel, Abkommen Währungsklausel (currency clause) 15.04.2008 - 00:20:39 In Abkommen die genaue Bezeichnung des jeweiligen Zahlungsmittels, welches der Vertragserfüllung dient In Abkommen die genaue Bezeichnung des jeweiligen Zahlungsmittels, welches der Vertragserfüllung dient. Siehe Valutaklausel.© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen