BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Wucher, Aneignung

Wucher (usury, gombeen)

Allgemein die Aneignung fremden Eigentums im Tauschund Darlehnsverkehrs. Die Verfälschung eines Marktpreises durch den Druck von Macht, in der alten Literatur auch Merkantzei genannt. Beim Darlehn die Vereinbarung eines über dem Marktzins liegenden Zinses, wobei der verlangte Zinssatz weit über dem liegt, was der Kreditnehmer aus dem geliehenen Geld bei gewöhnlichen Umständen an Gewinn erwirtschaften kann; in der Regel wird dabei die wirtschaftliche Abhängigkeit des Vertragspartners ausgenutzt. Bestimmte Methoden, um ein Darlehn zu besichern, wie vor allem das Kinderpfand und das Leichenpfand. Siehe Einzug, Finanzgeier, Geldeintreibung, Kinderpfand, Kredithai, Leichenpfand, Mikro-Finanzierung, Übersatz, Unfruchtbarkeits- Theorie, Verzinsung, Zahlhaus, Zins(satz), Zinsverbot.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen