BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Wittergeld, Frühere

Wittergeld (lumberjack soccage emancipation payment)

Frühere Ablösung des Witters (= Untertan, dem die Dienstbarkeit des Holzhackens auferlegt wurde; der Wit = Baum, Holz, Brennholz). -Während dem Witter die Aufgabe des Kleinmachens des Holzes zum handlichen Brennmaterial oblag, hatte der Wittführer die Fron (soccage duty), das zerkleinerte Holz dem Anspruchsberechtigten (der Herrschaft) zuzuführen. Siehe Befreiungsgeld, Freikaufgeld, Frongeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen