BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Wandergewerbegeld, Ertrag

Wandergewerbegeld (itinerant trade tax)

Eine früher vom Ertrag aus dem Gewerbetrieb im Umherziehen (in der Regel zusätzlich zur Gewerbesteuer) zu entrichtende Abgabe. Ihr Zweck war, den Hausierhandel zum Schutze ansässiger (Handels)Betriebe einzuschränken.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen