BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Währungsklausel, Abkommen

Währungsklausel (currency clause)

In Abkommen die genaue Bezeichnung des jeweiligen Zahlungsmittels, welches der Vertragserfüllung dient. Siehe Valutaklausel.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen