BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Währung, Zahlungsmittel

Währung (currency)

Das jeweilige gesetzliche Zahlungsmittel eines Landes (CHF) oder eines Wirtschaftsraums (EUR); also die Bezeichnung, der offizielle Name des dort im rechtlichen Sinne durch Begültigung eingeführten Geldes. Die Geldverfassung eines Landes (Schweiz) oder eines gemeinsamen Wirtschaftsraums (EU), wie sie durch Gesetz verankert ist und durch die Geldpolitik der zuständigen Zentralbank gesichert wird (monetary system). Das in einem Gebiet tatsächlich genutzte, obgleich gesetzlich nicht eingeführte Zwischentauschmittel, wie etwa die Zigarette zwischen 1945 und 1948 in Deutschland. Manchmal auch: der Bezeichnung der landsüblichen Art (Materie, Stoff, Substanz) des Geldes, also ob Münzen nur Zahlungsmittel sind, ob reines Papiergeld vorherrscht oder beide Arten anzutreffen sind. Siehe Annahmezwang, Berichtswährung, Currency-Theorie, Bargeld, Doppelwährung, Geldrefusion, Geldschleier, Nebenwährung, Papiergeld, reines, Währungsraum, Warengeld, Zahlungsmittel, Zigarettenwährung.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen