BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Wertpapiere, Begriff

Wertpapiere, qualifizierte (qualified securities)

Begriff des deutschen Rechtes und in § 20 KWG aufgezählt, nämlich Schuldverschreibungen, die unbedingt rückzahlbar und im Falle der Insolvenz oder Liquidation des Emittenten nicht nachrangig zu bedienen sind, für die an einer Börse täglich ein Börsenpreis festegestellt wird sowie Aktien, die in einen gängigen Aktienindex einbezogen sind.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen