Vorschatten-Effekte, Wirkungsvorwegnahmen

Vorschatten-Effekte auch Wirkungsvorwegnahmen (anticipative actions, leads)

Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)

Unternehmen und Privathaushalte richten sich bereits jetzt an rechtlichen Bestimmungen aus, die lediglich angekündigt wurden bzw

Unternehmen und Privathaushalte richten sich bereits jetzt an rechtlichen Bestimmungen aus, die lediglich angekündigt wurden bzw. beziehen in ihre heutigen Entscheidungen Vorgänge und Abläufe (wie etwa die Überalterung) ein, deren Eintreten und Zustandekommen erwartet wird. So handelten Banken bei der Kreditvergabe schon nach dem Regelwerk Basel-II, noch ehe dieses aufsichtsrechtlich verpflichtend wurde. Siehe Behavioural Finance, Erwartungen. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom November 2007, S. 72 (Vorschatten-Effekte beim Arbeitslosengeld).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

de | boersenlexikon | 16333329 |