Vogtgeld auch Fautgeld und Vogtpfennig (bailiff due, protector due)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
In alten Dokumenten eine Abgabe zur Besoldung des Vogts (auch Faut[h] geschrieben = Schirmherr, beaufsichtigender Beamter; lateinischen ADVOCATUS = Anwalt), zunächst besonders für Schutz und Sicherheit sowie das friedliche Zusammenleben der Hörigen geistlicher Herrschaften zuständig. -Im einzelnen waren die Aufgaben und Befugnisse des Vogtes je nach Land und Zeitalter unterschiedlich. In vielen Städten gab es auch einen Prachervogt, dem die Beaufsichtigung der Pracher (= Bettler; prachern = zudringlich betteln) oblag. Siehe Schutzgeld.
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