Versicherungsvertrag (insurance contract)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Besondere Form eines Finanzkontrakts. Im Grunde handelt es sich dabei um einen Risikotransfer. Der Versicherte (Risikoverkäufer; risk seller) überträgt sein Risiko auf den Kontraktpartner, den Risikokäufer (risk assumer; risk taker) und bezahlt hierfür eine Versicherungsprämie. Siehe Abschlussgebühr, Finanzkontrakt, Risiko, Versicherung, Versicherungswert. Vgl. Jahresbericht 2006 der Ba- Fin, S. 83 (Gesetzentwurf zur Reform des Versicherungsvertragsrechts: Darlegung des Inhalts im einzelnen).
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