Versicherungsaufsicht, Deutschland

Versicherungsaufsicht (insurance supervision)

Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)

In Deutschland unterliegen alle Versicherungsunternehmen, auch die aus anderen Staaten, grundsätzlich der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen

In Deutschland unterliegen alle Versicherungsunternehmen, auch die aus anderen Staaten, grundsätzlich der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen. Siehe Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 129 ff. (S. 135: wichtige rechtliche Neuerungen), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 11 f. (höchstrichterliche Rechtsprechung zwingt zu verschärfter Prüfung) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin Versicherungsausschuss der Europäischen Kommission (EU Insurance Committee, IC): Im Jahr 1992 ins Leben gerufenes Gremium der EU, das unter Vorsitz der Europäischen Kommission diese bei gemeinschaftsrechtlichen Fragen der Assekuranz berät und EU-Richtlinien vorbereitet. Vgl. Monatsbericht der EZB vom Mai 2002, S. 71, Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 55 ff. (Bericht auch über Ausschüsse und Unterausschüsse).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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