Versicherungsaufsicht (insurance supervision)
Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)
In Deutschland unterliegen alle Versicherungsunternehmen, auch die aus anderen Staaten, grundsätzlich der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen. Siehe Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 129 ff. (S. 135: wichtige rechtliche Neuerungen), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 11 f. (höchstrichterliche Rechtsprechung zwingt zu verschärfter Prüfung) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin Versicherungsausschuss der Europäischen Kommission (EU Insurance Committee, IC): Im Jahr 1992 ins Leben gerufenes Gremium der EU, das unter Vorsitz der Europäischen Kommission diese bei gemeinschaftsrechtlichen Fragen der Assekuranz berät und EU-Richtlinien vorbereitet. Vgl. Monatsbericht der EZB vom Mai 2002, S. 71, Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 55 ff. (Bericht auch über Ausschüsse und Unterausschüsse).
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
de | boersenlexikon | 16333268 |
