Verrechnungsverkehr, Ausgleich

Verrechnungsverkehr (clearing)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Der bargeldlose Ausgleich von Forderungen und Verbindlichkeiten (die Skontration im Sinne von § 387 BGB) bei Zahlungen

Der bargeldlose Ausgleich von Forderungen und Verbindlichkeiten (die Skontration im Sinne von § 387 BGB) bei Zahlungen. Siehe Clearing.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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