Veröffentlichung, unverzügliche (disclosure without delay)
15.04.2008 - 00:20:39 | ad-hoc-news.de
Begriff aus dem Aufsichtsrecht, wonach ein Unternehmen jede Ad-hoc-publizitätspflichtige Tatsache unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) mitzuteilen und zu veröffentlichen hat. Siehe Ad-hoc- Mitteilung. Vgl. Jahresbericht 2001 des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel, S. 30 f.
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