Inhouse-Fonds, Deutschen Inhouse-Fonds (so auch im Deutschen gesagt) 15.04.2008 - 00:20:39 Vermögen zum Zwecke gemeinsamer Kapitalanlage, wobei aber nur bestimmte Anleger zugelassen werden. Vermögen zum Zwecke gemeinsamer Kapitalanlage, wobei aber nur bestimmte Anleger zugelassen werden.© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen