Inhouse-Fonds, Deutschen

Inhouse-Fonds (so auch im Deutschen gesagt)

15.04.2008 - 00:20:39 | ad-hoc-news.de

Vermögen zum Zwecke gemeinsamer Kapitalanlage, wobei aber nur bestimmte Anleger zugelassen werden.

Vermögen zum Zwecke gemeinsamer Kapitalanlage, wobei aber nur bestimmte Anleger zugelassen werden.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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