BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Vorfälligkeitsklausel, Versäumnis

Vorfälligkeitsklausel, wechselseitige (cross-acceleration clause)

Ein Versäumnis in den Zahlungsverpflichtungen bei einer Forderung zieht automatisch und sofort die Rückzahlungsverpflichtung des gesamten Betrags dieser Forderung wie auch sämtlcher anderen Forderungen des Gläubigers nach sich. Siehe Covenant, Default, Downgrade- Trigger-Klausel, Drittfälligkeits-Klausel, Drittverzugs-Klausel, Erstraten-Verzugsklausel, Intercreditor Agreement, Probability of Default.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen