BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Vinkulierte, Namensaktien

Vinkulierte Namensaktien

Die Übertragung von Namensaktien kann von der Zustimmung der übrigen Gesellschafter abhängig gemacht werden. In diesem Fall bezeichnet man diese Namensaktien als vinkuliert. Zweck vinkulierter Namensaktien ist es, die Übersicht über den Aktionärskreis zu behalten und einer möglichen Überfremdung durch Aktienkauf an der Börse vorzubeugen. Die Handelbarkeit von (vinkulierten) Namensaktien ist wegen der notwendigen Umschreibungen eingeschränkt. Vinkulierte Namensaktien sind in Deutschland vor allem noch bei Versicherungsgesellschaften verbreitet.