BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Versteigerer, Gegenstände

Versteigerer (auctioneers)

Wer Gegenstände gewerbsmässig vergantet (auktioniert: an dem Meistbietenden zum Verkauf zuleitet), hat gemäss § 14 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz [GwG]) aus dem Jahr 1993 interne Vorkehrungen zu treffen, dass er nicht zur Geldwäsche missbraucht werden kann Verteilung, stabile (stable distribution): Bezeichnung eines finanzmathematischen Grundmodells, welches die Verluste eines Portfolios herabzumindern versucht, und das auch als Softwareprodukt in verschiedenen Ausführungen für Vermögensverwalter und Risikomanager angeboten wird. Weil aber die wirtschaftliche Realität immer auch von unvorhersehbaren ausserökonomischen Einwirkungen (wie Erdbeben oder politische Unruhen) sehr stark bestimmt wird, kann es eine Vermögensanlage ohne Risiko grundsätzlich nicht geben. Siehe Normalverteilungs-Doktrin, Unsicherheit.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen