BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Verrechnungssteuer, Abgabe

Verrechnungssteuer (withholding tax)

Allgemein eine Abgabe, die unmittelbar an der Quelle erhoben wird, aus welcher Einnahmen fliessen. Siehe Zinsabschlagsteuer.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen