BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Verbindlichkeit, Zahlungsverpflichtung

Verbindlichkeit (liability)

Allgemein eine Zahlungsverpflichtung einer Wirtschaftseinheit gegenüber einem Dritten. -Eine solche liegt des näheren vor, wenn die Verpflichtung zur Zahlung zum gegenwärtigen Zeitpunkt tatsächlich besteht oder innert der Rechnungsperiode eintritt, es nicht im Ermessen des Unternehmens liegt, sich der dadurch ausgelösten Belastung (Abfluss von Geld) zu entziehen und das Ereignis, durch den die Zahlungsverpflichtung begründet wurde, bereits eingetreten ist. -Verbindlichkeiten sind in der Bilanz eines Unternehmens auf der Passivseite ausgewiesen und werden darum auch Passiva genannt. Ihr Gegenstück sind Forderungen. -Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit ihrem Erfüllungsbetrag in der Bilanz auszuweisen. Es sind allfällige Abschafungkosten (Wegschaffungskosten) einzubeziehen, nämlich jener Betrag, der einem Dritten zu zahlen ist, um diesen zur Übernahme der Verbindlichkeit zu bewegen. Siehe Schulden.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen