Finanzmarkt, Definition

Unternehmen, gemischte (mixed companies)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Auf dem Finanzmarkt gemäss Definition in § 1, Abs, 1 KWG "Unternehmen, die keine Finanzholding-Gesellschaften, gemischte Finanzholding- Gesellschaften oder Institute sind und die mindestens ein Einlagenkreditinstitut, ein E-Geld-Institut, ein Wertpapierhandelsunternehmen oder eine Kapitalanlagegesellschaft zum Tochterunternehmen (subsidary) haben

Auf dem Finanzmarkt gemäss Definition in § 1, Abs, 1 KWG "Unternehmen, die keine Finanzholding-Gesellschaften, gemischte Finanzholding- Gesellschaften oder Institute sind und die mindestens ein Einlagenkreditinstitut, ein E-Geld-Institut, ein Wertpapierhandelsunternehmen oder eine Kapitalanlagegesellschaft zum Tochterunternehmen (subsidary) haben. Eine gemischte Unternehmensgruppe besteht aus einem gemischten Unternehmen und seinen Tochterunternehmen". Siehe Kontrolle.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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