Umtausch-Anleihe, Sonderform

Umtausch-Anleihe (exchangeable)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Sonderform der Wandelanleihe

Sonderform der Wandelanleihe. Bei einer Wandelobligation (convertible) wird dem Anleger das Recht gewährt, diese in einem festgelegten Verhältnis in Aktien des Emittenten zu tauschen. Bei einer Umtausch-Anleihe (auch: Umtausch- Obligation genant) räumt der Emittent dem Investor das Recht ein, die Anleihe in einem festgelegten Verhältnis in Aktien einer anderen Aktiengesellschaft (in der Regel konzernverbundener Unternehmen) zu tauschen. Siehe Anleihe, Parität, Pay-in-Kind- Anleihe.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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