Umstände, Gemäss

Umstände, bewertungswichtige (valuation affecting circumstances)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Gemäss Definition in § 2 der deutschen "Verordnung zur Konkretisierung des Verbotes der Kurs-und Marktpreismanipulation (KuMaKV)" vom 18

Gemäss Definition in § 2 der deutschen "Verordnung zur Konkretisierung des Verbotes der Kurs-und Marktpreismanipulation (KuMaKV)" vom 18. November 2003 alle Tatsachen und Werturteile, die geeignet sind, auf die Anlageentscheidung eines vernünftigen Anlegers mit durchschnittlicher Börsenkenntnis Einfluss zu nehmen. Dort auch nähere Erläuterungen. Siehe Agiotage, Anleger, verständiger, Börsengerüchte, Entscheidungsnützlichkeit, Kursmanipulation, Marktpreismanipulation.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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