Unwiderrufliche, Vermögensgegenstandes

Übertragung, endgültige (final transfer)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Unwiderrufliche und unbedingte Übergabe eines Vermögensgegenstandes (seltener auch in Bezug auf Geld gesagt) mit schuldbefreiender Wirkung

Unwiderrufliche und unbedingte Übergabe eines Vermögensgegenstandes (seltener auch in Bezug auf Geld gesagt) mit schuldbefreiender Wirkung. Siehe Abwicklungsbestätigung, Buchgewinn, Closing, Mistrade, Schlusschein, Settlement, Transfer, Zahlungshalber.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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