Überschussbeteiligung (surplus sharing)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Bei Lebensversicherungen das (vertraglich zugesicherte) Recht, an den Gewinnen aus dem Deckungsstock in entsprechender Weise beteiligt zu werden. Im einzelnen führte dies bis anhin zu vielen Streitigkeiten. In Deutschland muss bis Jahresende 2007 eine neue gesetzliche Regelung hierzu getroffen werden. Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 197 (Rechtslage; mangelnde Informationen seitens der Assekuranz-Unternehmen).
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