Angebot, Bieters

Übernahme-Angebot (takeover bid)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Ein öffentliches Angebot eines Bieters, das auf den Erwerb oder die Kontrolle einer Aktiengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien gerichtet ist

Ein öffentliches Angebot eines Bieters, das auf den Erwerb oder die Kontrolle einer Aktiengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien gerichtet ist. In Deutschland unterliegen solche Angebote seit 2002 den Bestimmungen des Wertpapiererwerbs-und Übernahmegesetzes (WpÜG) und werden in Bezug auf Banken auch aufsichtsrechtlich überwacht. Zweck des Gesetzes ist es, die von der Gegebenheiten des Bieters ausgehenden kennzeichnenden Gefahren (wie Zerschlagung der Zielgesellschaft, Sitzverlegung ins ferne Ausland, Entlassung der Belegschaft) im Übernahmeverfahren weitestgehend auszuschalten, ohne jedoch der deutschen Volkswirtschaft die mit Fusionen und Übernahmen verbundenen Gelegenheiten (wie Synergieeffekte; Verankerung in Auslandsmärkten) vorzuenthalten. -Pflichtangebote (§ 35 WpÜG), freiwillige Übernahme-Angebote (§ 29 WpÜG) und sonstige Erwerbsangebote (§ 10 WpÜG) werden auf der Homepage der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (http://www.bafin.de) veröffentlicht. Siehe Abwehrmassnahme, Aktientausch- Übernahme, Bieter, Buy out, Erwerbsangebot, Fusionen und Übernahmen, Gift-Tablette, Material-Adverse-Change-Klauseln, Pflichtangebot, Ritter, weisser, Spin-off, Squeeze-out, Stimmrechts-Datenbank, Synergiepotentiale, Trade Sale, Transaktionsbonus, Übernahme- Ankündigung. Vgl. Jahresbericht 2001 des Bundesamtes für den Wertpapierhandel, S. 38 ff., Jahresbericht 2002 der BaFin, S.171 ff. (S. 173: Schema des Verfahrens), Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 187 (Insiderdelikte bei Übernahmen), S. 188 (Übersicht zu den Preiseffekten bei Übernahmen), S. 202 ff. (Übersicht; Einzelfälle), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 171 (Liste), S. 172 ff. (Zahl der Angebotsverfahren; einzelne Fälle), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 147 (Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz), S. 181 ff. (Verfahren; Datenbank der BaFin; Probleme bei Übernahme-Angebote für Gesellschaften, die auch an der US-Börse notiert sind) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin., Rubrik "Unternehmensübernahmen".

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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