BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Unregelmässigkeiten-Meldepflicht, Deutschland

Unregelmässigkeiten-Meldepflicht (obligation to report irregular practices)

In Deutschland müssen Versicherungen Unregelmässigkeiten ihrer Versicherungsvermittler und Innendienst- Mitarbeiter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht melden. In der Liste der zu meldenden Tatbestände stehen Diebstahl, Betrug, Untreue, Unterschlagung von Inkasso-Geldern, Computermanipulationen (wie vor allem die Umleitung von Geld auf Konten des Versicherungsvermittlers) und alle Arten der Provisionserschleichung (wie Fälschen von Anträgen; Aufnahme von Anträgen nach bewusster Fehlinformation des Versicherungsnehmers unter Inkaufnahme einer Stornierung in absehbarer Zeit; Aufnahme von Anträgen nach Absprache mit dem Versicherungsnehmer, in absehbarer Zeit die Stornierung herbeizuführen; Aufnahme von Anträgen nach Zusage des Vermittlers, die Zahlung der Prämie zu übernehmen; Aufnahme von Anträgen, denen nur die Absicht der Teilhabe des Versicherungsnehmers an Provisionen und Courtagen zugrunde liegt). Schon der Verdachtsfall ist zu melden; das Ergebnis von Ermittlungen oder die endgültige Schadenshöhe sind nicht abzuwarten.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen