Transaktionsmeldung, WpHG

Transaktionsmeldung (mandatory transaction report)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Nach § 9 WpHG müssen Finanzdienstleister der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sämtliche Geschäfte in Finanzinstrumenten melden

Nach § 9 WpHG müssen Finanzdienstleister der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sämtliche Geschäfte in Finanzinstrumenten melden. Im Jahr 2006 (2005) erhielt die BaFin 707 Mio (560 Mio) entsprechender Meldungen, die hinsichtlich allfälligen Marktmissbrauchs und Insider- Transaktionen untersucht werden. Siehe Insider-Meldepflicht, Nominee, SarbanesOxley- Act, System Securities Watch Application (SWAP). Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 164 f (Verdachtsfälle).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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