Tender-Splitting, EZB

Tender-Splitting (tender splitting)

Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)

Die EZB führte angesichts der Tatsache, dass beim Hauptrefinanzierungsgeschäft (in Erwartung einer Zinssenkung) der Mindestbietungssatz nicht erreicht wurde, zeitgleich mit dem Zwei-Wochen-Tender auch Sieben-Tage- Geschäfte ein

Die EZB führte angesichts der Tatsache, dass beim Hauptrefinanzierungsgeschäft (in Erwartung einer Zinssenkung) der Mindestbietungssatz nicht erreicht wurde, zeitgleich mit dem Zwei-Wochen-Tender auch Sieben-Tage- Geschäfte ein. Diese gelten seit April 2002 als Hauptrefinanzierungsgeschäfte und gehen damit auch in die Berechnung der Mindestreserve-Verzinsung ein; denn das Mindestreserve- Soll der Banken wird zum durchschnittlichen marginalen Zuteilungssatz der Hauptrefinanzierungsgeschäfte der betreffenden Erfüllungsperiode verzinst. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom März 2003, S. 17.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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