Tageskredit, Darlehn

Tageskredit (day-to-day loan, call loan)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Wenn nicht anders definiert ein kurzfristiges Darlehn an einen Börsenmakler unter Beleihung börsengängiger Wertpapiere

Wenn nicht anders definiert ein kurzfristiges Darlehn an einen Börsenmakler unter Beleihung börsengängiger Wertpapiere. Siehe Geld, tägliches.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

de | boersenlexikon | 16332972 |