Tagesauftrag, Börse

Tagesauftrag (day order)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Bei der Börse ein Auftrag zum Kauf oder Verkauf, der von selbst verfällt, wenn er bis zum Ende der Börsenzeit nicht ausgeführt werden konnte

Bei der Börse ein Auftrag zum Kauf oder Verkauf, der von selbst verfällt, wenn er bis zum Ende der Börsenzeit nicht ausgeführt werden konnte. Grundsätzlich werden gemäss der jeweiligen Börsenordnung Orders als Tagesauftrag behandelt, wenn keine anderweitigen Anweisungen vorliegen. Siehe Ausführung, vollständige, Fill-or-Kill-Auftrag, Order, tagesgültige, Karten-Stapel, Saalhändler, Sell-Plus-Order.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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