Tagesauftrag (day order)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Bei der Börse ein Auftrag zum Kauf oder Verkauf, der von selbst verfällt, wenn er bis zum Ende der Börsenzeit nicht ausgeführt werden konnte. Grundsätzlich werden gemäss der jeweiligen Börsenordnung Orders als Tagesauftrag behandelt, wenn keine anderweitigen Anweisungen vorliegen. Siehe Ausführung, vollständige, Fill-or-Kill-Auftrag, Order, tagesgültige, Karten-Stapel, Saalhändler, Sell-Plus-Order.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
de | boersenlexikon | 16332967 |
