Tag-along Rights (so auch oft im Deutschen gesagt)
15.04.2008 - 00:20:39
Das vertraglich festgelegte Recht eines Investors auf die Veräusserung seiner Anteile, falls andere Vertragspartner (Eigentümer, Gesellschafter, Bank) ihrerseits Anteile verkaufen. Siehe Verkaufsbeschränkungen.

