BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Tragfähigkeit, Finanzen

Tragfähigkeit öffentlicher Finanzen (sustainability of public finance)

Das Vermögen der öffentlichen Haushalte (Bund, Länder, Kommunen), alle Verbindlichkeiten im Zeitablauf zu bedienen. Bestehen Zweifel daran, so werden die Wirtschaftssubjekte durch entsprechende Handlungen (wie etwa kürzere Laufzeiten bei Darlehn, Verträge zur Absicherung der Folgen ausfallender staatlichen Leistungen) reagieren, was sich auf die Finanzmärkte in vielfältiger Weise niederschlägt. Siehe Alterung, Anpassungs-Inflation, zwingende, Ausgabenquote, Nachhaltigkeit, Schuldenquote, Stabilitäts-und Wachstumspakt, Sozialstaat- Falle. Vgl. Monatsbericht der EZB vom Februar 2007, S. 65 ff. (Tragfähigkeit innert der EU): Tragfähigkeitslücke (demographic carrying gap): Wenn nicht anders definiert, die auf die Zukunft bezogenen Einnahmen des Staates in Bezug auf die zu leistenden Ausgaben. Siehe Alterung, Demographieverfestigung, Lissabon-Agenda.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen