BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Tafelgeschäft, Verkauf

Tafelgeschäft (trade across the window, US: over the counter)

Der Verkauf und Ankauf von Devisen, Edelmetallen, Wertpapieren und anderen Vermögensgegenständen durch eine Bank am Bankschalter (auf der Tafel = auf dem Tisch). Von manchen Kunden wegen der Anonymität der Transaktion auch heute noch beliebt; im Zuge der Massnahmen gegen die Geldwäsche in vielen Staaten, und in Deutschland insonders, von den Aufsichtsbehörden jedoch mit einschränkenden Auflagen (vor allem: Identitätsprüfungspflicht) versehen. Siehe Authentifizierungsgebot, Geldwäsche, Identitätsprüfungspflicht, Konto, anonymes, Konto-Offenlegung, Kontosperre, Konto, anonymes, Kundendaten-Informationspflicht, Nominee.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen