Stadtschaften, Verleihung

Stadtschaften (municipial mortgage corporations)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Öffentliche, zufolge staatlicher Verleihung rechtskräftige Kreditanstalten, die durch Vereinigung von Eigentümern bebauter oder in der Bebauung befindlicher Hausgrundstücke oder von Erbbauberechtigten zu dem Zweck gegründet werden, den Mitgliedern der Vereinigung durch Hypotheken oder Grundschulden gesicherte Tilgungs-und Abzahlungsdarlehn zu gewähren

Öffentliche, zufolge staatlicher Verleihung rechtskräftige Kreditanstalten, die durch Vereinigung von Eigentümern bebauter oder in der Bebauung befindlicher Hausgrundstücke oder von Erbbauberechtigten zu dem Zweck gegründet werden, den Mitgliedern der Vereinigung durch Hypotheken oder Grundschulden gesicherte Tilgungs-und Abzahlungsdarlehn zu gewähren. Sie spielten besonders in Preussen nach 1918 eine Rolle und wurden staatlicherseits gefördert. Siehe Realkredit.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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