Squeeze-out, Deutschen

Squeeze-out (so auch im Deutschen gesagt; seltener Zwangsausschluss)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Der Ausschluss von Minderheitsaktionären aus einer AG oder KGaA

Der Ausschluss von Minderheitsaktionären aus einer AG oder KGaA. Hält in Deutschland ein Mehrheitsaktionär 95 Prozent des Aktienkapitals, so kann er (nach § 327a AktG seit 2002) von den Minderheitsaktionären verlangen, dass diese ihm gegen Barabfindung ihre Anteile abtreten. Siehe Aktien-Rückkauf, Buy out, Erwerbsangebot, Pflichtangebot, Raider, Sweet Equity.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

de | boersenlexikon | 16332837 |