Squeeze-out (so auch im Deutschen gesagt; seltener Zwangsausschluss)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Der Ausschluss von Minderheitsaktionären aus einer AG oder KGaA. Hält in Deutschland ein Mehrheitsaktionär 95 Prozent des Aktienkapitals, so kann er (nach § 327a AktG seit 2002) von den Minderheitsaktionären verlangen, dass diese ihm gegen Barabfindung ihre Anteile abtreten. Siehe Aktien-Rückkauf, Buy out, Erwerbsangebot, Pflichtangebot, Raider, Sweet Equity.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
de | boersenlexikon | 16332837 |
