Solvenzbilanz (solvency balance)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Aufsichtsrechtlich vorgeschriebene, nach bestimmten Gesichtspunkten gestaltete Gegenüberstellung von Zahlungsverpflichtungen und Rückstellungen. Nach Solvency-II für Versicherungen zur Pflicht gemacht. Siehe Cost-ofCapital- Ansatz, Erwartungswert-Rückstellung, Kapital, verfügbares. Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 48 f. (Aufbau der Solvenzbilanz; Qualitätsklassen).
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
de | boersenlexikon | 16332785 |
