Sicherungsvermögen (coverage assets)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Anlagen, die gemäss gesetzlichen Vorschriften Versicherungsunternehmen für künftig fällig werdende Versicherungsleistungen halten müssen (früher Deckungsstock genannt). Siehe Aktienkurs-Risiko, Aktuar, Bedeckungssatz. Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 143 ff. (Änderung der Anlageverordnung; Hedge-Fonds-Anteile), S 156 (Sterbetafel und Deckungsrückstellung in der Rentenversicherung), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 85 (neue Formulare; Treuhänder) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.
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