Sicherungsvermögen, Anlagen

Sicherungsvermögen (coverage assets)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Anlagen, die gemäss gesetzlichen Vorschriften Versicherungsunternehmen für künftig fällig werdende Versicherungsleistungen halten müssen (früher Deckungsstock genannt)

Anlagen, die gemäss gesetzlichen Vorschriften Versicherungsunternehmen für künftig fällig werdende Versicherungsleistungen halten müssen (früher Deckungsstock genannt). Siehe Aktienkurs-Risiko, Aktuar, Bedeckungssatz. Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 143 ff. (Änderung der Anlageverordnung; Hedge-Fonds-Anteile), S 156 (Sterbetafel und Deckungsrückstellung in der Rentenversicherung), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 85 (neue Formulare; Treuhänder) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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