Schwellenwert (trigger point)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Bei der Zentralbank im voraus festgelegte Höhe der bereitgestellten Liquidität, bei deren Erreichen ein Margenausgleich vorgenommen wird. Höhe des haftenden Eigenkapitals eines Schuldners, ab der ein Kreditinstitut nach § 18 KWG verpflichtet ist, sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers offenlegen zu lassen. Vgl. Jahresbericht der BaFin 2005, S. 109 (Anhebung des Schwellenwertes auf 10 Prozent des haftenden Eigenkapitals bzw. auf 0,75 Mio EUR).
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