Schmiergeld, Postkutschenzeit

Schmiergeld (lubrication fee; bribe, slush fund)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Zur Postkutschenzeit in die Taxe eingerechneter Betrag zur Beschaffung von Schmierfett (lubricating grease) zwecks Bestreichens der in gleitendem Kontakt sich gegeneinander bewegenden Teile der Räder; als Schutz vor Abrieb, vor allem aber auch, um lästige Quietsch-Töne zu vermeiden

Zur Postkutschenzeit in die Taxe eingerechneter Betrag zur Beschaffung von Schmierfett (lubricating grease) zwecks Bestreichens der in gleitendem Kontakt sich gegeneinander bewegenden Teile der Räder; als Schutz vor Abrieb, vor allem aber auch, um lästige Quietsch-Töne zu vermeiden. Zahlungen zur Bestechung von Personen, in der Regel Amtsträger in Behörden, manchmal auch Draufgeld und Schmieralien genannt. Das Anbieten entsprechender (auch nichtgeldlicher: Besuch des Freundin des Studenten beim Professor vor der Prüfung) Leistungen wird als aktive Bestechung strafrechtlich verfolgt. Die Entgegennahme entsprechender Vorteile gilt als passive Bestechung und ist gleichfalls eine Straftat, deren Verfolgung von Amts wegen eintritt. Siehe Abwerbegeld, Anerkennungsprämie, Douceur, Draufgeld, Handgeld, Handschuhgeld, Schweigegeld, Supplikationsgeld, Transaktionsbonus, Trinkgeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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